Donogene IUI

Intrauterine Insemination mit Spendersamen

Wenn keine Spermien im Samen (Spermiogramm, Azoospermie) oder durch eine Hodenbiopsie (TESE) gefunden werden, kann eine Behandlung mit Spendersamen erfolgen. Diese Methode ist nur für verheiratete Paare möglich.

Wenn eine Kinderwunschtherapie mit Spendersamen durchgeführt wird, übernehmen die Krankenkassen keine Kosten. Der Spender wird von der Samenbank anhand der Angaben des Kinderwunschpaares ausgesucht. Zum Zeitpunkt des Eisprungs wird der Spendersamen aufgetaut und in die Gebärmutter übertragen. Dies geschieht mit einer Spritze und einem dünnen Plastikschlauch (Katheter).

Die Insemination ist schmerzfrei und dauert wenige Minuten. Zwei Wochen nach der Insemination kann ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden. Die Erfolgsquote liegt pro Versuch bei ca. 15 Prozent. Falls donogene Inseminationen nicht zu einer Schwangerschaft führen, kann im nächsten Schritt eine Befruchtung außerhalb des Körpers mit Spendersamen erfolgen (IVF).

Am 1. Juli  2018 trat das neue Samenspenderregistergesetz in Kraft  (SaRegG, Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen). Es regelt die Einrichtung eines Samenspenderregisters beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) sowie die Auskunftserteilung an Personen, die nach einer Samenspende geboren wurden.  "Spenderkinder" können dort ab dem 16. Lebensjahr Daten des Samenspenders erfragen.

Bei manchen Männern werden keine Samenzellen in den Hoden produziert. Um auch hiervon betroffenen Ehepaaren zum Elternglück verhelfen zu können, bieten wir in unserem Zentrum Spendersamenbehandlungen an.

Petra Wilbrink

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