Embryonenschutzgesetz

Seit 1990 gilt in Deutschland das Embryonenschutzgesetz.

Es regelt, wer zu welchem Zweck und wie mit Embryonen umgehen darf. Nur speziell ausgebildeten Ärzten ist es erlaubt, künstliche Befruchtungen anzubieten. Eine künstliche Befruchtung darf nur zu dem Zweck durchgeführt werden, eine Schwangerschaft bei der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt. Dabei dürfen nicht mehr befruchtete Eizellen im Labor zu Embryonen heranreifen, als der Frau innerhalb eines Behandlungsversuchs übertragen werden sollen. Pro Behandlungsversuch dürfen maximal drei Embryonen zurückgesetzt werden. Verboten sind die Geschlechtswahl, die Eizellspende und die Leihmutterschaft. Es besteht ein absolutes Forschungsverbot an Embryonen.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ei- und Samenzellen hat für uns oberste Priorität.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch wünschen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Zur genauen Terminabstimmung werden Sie im Anschluss zeitnah von einer unserer Mitarbeiterinnnen zurückgerufen.

Alternativ können Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 0271 7701810 erreichen.

– Weihnachtsferien –

Unser Zentrum ist vom 18.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen.
Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit!