Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die Durchführung einer PID kommt für Paare in Frage, für deren Nachkommen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht

Unser Kinderwunschzentrum ist der reproduktionsmedizinische Partner des PID-Zentrums NRW. Ratsuchende Paare finden weiterführende Informationen und Kontaktdaten auf der Internetseite des PID-Zentrums NRW www.pid-nrw.net.

Die Zielgruppe

Manche Paare wissen, dass ihr Wunschkind eine Krankheit oder einen genetischen Defekt erben könnte: Vielleicht leidet ein Partner an einer Erbkrankheit, vielleicht tragen beide Partner die Anlage für eine Erbkrankheit oder genetische Veränderung in ihren Genen, vielleicht hat ein Paar bereits ein krankes Kind bekommen oder sich nach reiflicher Überlegung entschieden, eine Schwangerschaft abzubrechen. Wenn der krankheitsauslösende genetische Code bekannt ist, kann prinzipiell eine PID durchgeführt und dem Paar geholfen werden. Ob eine PID in einem konkreten Fall medizinisch sinnvoll ist, muss jedoch in einer ärztlichen Beratung geklärt werden.

Das Verfahren

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine genetische Untersuchung des Embryos vor (prä) der Einnistung in die Gebärmutter (Implantation). Dafür werden dem Embryo ca. fünf Tage nach der Befruchtung einige Zellen entnommen und genetisch untersucht. Die Entnahme dieser Zellen schadet dem Embryo in der Regel nicht. Für die Übertragung in die Gebärmutter der Frau werden dann solche Embryonen ausgewählt, die nicht von der untersuchten genetischen Veränderung betroffen sind.

Auch wenn kein Fertilitätsproblem vorliegt, ist  für eine PID immer eine künstliche Befruchtung (IVF/ICSI) notwendig, um die Embryonen im Labor untersuchen zu können.

Ein ähnliches Verfahren ist die Polkörperdiagnostik (PKD). Hier wird nicht der Embryo, sondern die Eizelle vor Abschluss der Befruchtung genetisch untersucht. Man kann daher mit einer PKD nur genetische Veränderungen entdecken, die über die zukünftige Mutter vererbt werden.

    Der Ablauf

    Interessierte Paare werden gebeten, vorab einen Fragebogen auszufüllen und medizinische Befunde einzureichen. So kann unser Team entscheiden, ob eine PID im konkreten Fall durchführbar ist. Der Fragebogen kann unter pid@kinderwunschzentrum.org angefordert oder von der Internetseite www.pid-nrw.net heruntergeladen werden.

    Danach können Termine für die nötigen Aufklärungsgespräche vereinbart werden (reproduktionsmedizinische, humangenetische und psychosoziale Beratung). Anschließend ist ein kostenpflichtiger Antrag bei der Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein zu stellen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Ethikkommission prüft, ob im Fall der Antragsteller eine PID zulässig ist. So soll sichergestellt werden, dass eine PID nur zum Ausschluss einer schwerwiegenden Erbkrankheit oder einer genetische Veränderung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würde, durchgeführt wird.

    Ohne Genehmigung der zuständigen Ethikkommission kann in Deutschland keine PID durchgeführt werden.

      Pro und Contra PID – eine Frage der Ethik

      Bei der PID wird die genetische Untersuchung sehr frühzeitig – noch vor der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter – durchgeführt und damit eine „Schwangerschaft auf Probe“ und eine eventuelle Abtreibung vermieden. Viele Menschen sehen hier den großen Vorteil einer PID, da sie es für ethisch vertretbar halten, einen wenige Tage alten genetisch auffälligen Embryo zu verwerfen, um den Abbruch einer weit fortgeschrittenen Schwangerschaft bzw. das mit der Krankheit eines Kindes verbundene Leid zu ersparen.

      Die Durchführung einer künstlichen Befruchtung mit PID bedeutet für das Paar einen großen Aufwand und eine erhebliche finanzielle Belastung, denn die Kosten werden derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch führt nicht jede künstliche Befruchtung mit PID zur Geburt des Wunschkindes.

      Wenn jedoch eine Schwangerschaft nach PID eintritt, kann das Paar mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die untersuchte genetische Veränderung nicht vererbt wurde. Dies ist für die betroffenen Paare eine große Entlastung.

        Wie können wir Ihnen helfen?

        Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch wünschen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

        Zur genauen Terminabstimmung werden Sie im Anschluss zeitnah von einer unserer Mitarbeiterinnnen zurückgerufen.

        Alternativ können Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 0271 7701810 erreichen.

        – Weihnachtsferien –

        Unser Zentrum ist vom 18.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen.
        Ab dem 02. Januar 2025 sind wir wie gewohnt wieder für Sie da.
        Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit!