Erstgespräch

Was kann das Paar zum Erstgespräch mitbringen?

Für beide Partner sollten aktuelle Überweisungen vorliegen. Die folgenden Befunde sind für uns hilfreich:

  • Spermiogramme
  • OP-Berichte
  • Hormonwerte

Gemäß der Richtlinie zur Empfängnisregelung bitten wir vor Behandlungsbeginn um Ergänzung bzw. Veranlassung fehlender Schutzimpfungen, insbesondere gegen Pertussis.

Bei weiter Anfahrtsstrecke können Termine für Erstgespräch und Spermiogramm gleichzeitig vereinbart werden.

Bei dem Gespräch sollten beide Partner anwesend sein. Bitte beachten Sie, dass vor einer KW-Behandlung eine Scheidung erforderlich ist, falls einer der Partner noch mit einer anderen Person verheiratet ist.

Mit welchen Wartezeiten ist bis zum Beratungstermin zu rechnen?

Termine für das erste Beratungsgespräch sind in der Regel innerhalb von vier Wochen möglich. Für kurzfristigere Termine bitten wir um persönliche Rücksprache.

Wie werden Sie über den weiteren Ablauf informiert?

Nach dem ersten Beratungsgespräch erfolgt ein Diagnostik- und/oder Therapievorschlag. Das Paar wird gebeten, sich bei Ihnen nach Terminvereinbarung wieder vorzustellen. Ein Kurzbrief wird zu Ihrer Information mitgegeben. Die weiteren Schritte werden mit Ihnen abgestimmt.

Wenn eine Insemination, IVF oder ICSI geplant wird, liegt dem Kurzbrief auch eine Beratungsbescheinigung nach §27a SGB V zur Unterschrift bei.

Nach jedem Therapiezyklus werden Sie durch einen Verlaufsbericht informiert.

Bei positivem Schwangerschaftstest erhalten Sie den ß-hCG-Wert noch am selben Tag per Fax.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch wünschen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Zur genauen Terminabstimmung werden Sie im Anschluss zeitnah von einer unserer Mitarbeiterinnnen zurückgerufen.

Alternativ per Telefon unter der Rufnummer 0271 7701810