Bundeswehrsoldatin hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für künstliche Befruchtung
Urteil vom 02.08.2012, 2 S 786/12, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Private Krankenversicherung
Fallbeispiele
http://pkv-contra-kinderwunsch.de
Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Urteil vom 10. Mai 2007 III R 47//05, Bundesfinanzhof BVorinstanz:
FG Münster vom 27. April 2005 1 K 7062/01 E (EFG 2005, 1266)
Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sog. In-vitro-Fertilisation sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden (Änderung der Rechtsprechung).